Arbeitsdienst

Nur durch die Arbeitsdienste ist die Pflege der Anlage sowie die Ausrichtung unserer Turniere im bekannten Umfang möglich.
Folgende Regeln bestehen für die Erbringung der Arbeitsdienste:
- Ab dem Jahr, in dem ein Mitglied 12 Jahre alt wird, sind 6 Arbeitsstunden abzuleisten.
- Ab dem Jahr, in dem ein Mitglied 16 Jahre alt wird, sind 12 Arbeitsstunden abzuleisten.
- Arbeitsstunden sind zu den festgesetzten Terminen zu verrichten. In Absprache mit den Arbeitsdienstleiterinnen (AD) kann flexibler Arbeitsdienst abgeleistet werden.
- Mindestens zwei der Arbeitsstunden sind verpflichtend während der Turniertage durchzuführen. An Turniertagen werden höchsten zwei Stunden pro Tag angerechnet.
- Die geleisteten Arbeitsstunden sind durch das Mitglied schriftlich zu dokumentieren sowie von den AD gegenzuzeichnen.
- Für die Bilanzierung der Arbeitsdienste ist der erweiterte Vorstand zuständig. Für die Vollständigkeit der abgeleisteten Arbeitsstunden ist das Mitglied verantwortlich.
- Laut Absprache der JHV 2023 ist die schriftliche Meldung der geleisteten Arbeitsstunden an die AD innerhalb von zwei Wochen nach erledigter Arbeit abzugeben. Findet innerhalb dieser 14 Tage keine Meldung an die AD statt, verfallen die geleisteten Stunden.
- Laut Beschluss der JHV 2024 werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde für Kinder 10 € und ab dem 16. Lebensjahr 20 € erhoben.

Arbeitsdienst
Nur durch die Arbeitsdienste ist die Pflege der Anlage sowie die Ausrichtung unserer Turniere im bekannten Umfang möglich.
Folgende Regeln bestehen für die Erbringung der Arbeitsdienste:
- Ab dem Jahr, in dem ein Mitglied 12 Jahre alt wird, sind 6 Arbeitsstunden abzuleisten.
- Ab dem Jahr, in dem ein Mitglied 16 Jahre alt wird, sind 12 Arbeitsstunden abzuleisten.
- Arbeitsstunden sind zu den festgesetzten Terminen zu verrichten. In Absprache mit den Arbeitsdienstleiterinnen (AD) kann flexibler Arbeitsdienst abgeleistet werden.
- Mindestens zwei der Arbeitsstunden sind verpflichtend während der Turniertage durchzuführen. An Turniertagen werden höchsten zwei Stunden pro Tag angerechnet.
- Die geleisteten Arbeitsstunden sind durch das Mitglied schriftlich zu dokumentieren sowie von den AD gegenzuzeichnen.
- Für die Bilanzierung der Arbeitsdienste ist der erweiterte Vorstand zuständig. Für die Vollständigkeit der abgeleisteten Arbeitsstunden ist das Mitglied verantwortlich.
- Laut Absprache der JHV 2023 ist die schriftliche Meldung der geleisteten Arbeitsstunden an die AD innerhalb von zwei Wochen nach erledigter Arbeit abzugeben. Findet innerhalb dieser 14 Tage keine Meldung an die AD statt, verfallen die geleisteten Stunden.
- Laut Beschluss der JHV 2024 werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde für Kinder 10 € und ab dem 16. Lebensjahr 20 € erhoben.